Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers steht vorliegend fest, wie viele Banknoten getestet wurden und in welchem Umfang diese mit Kokain kontaminiert waren. Es wurden fünf Scheine untersucht, zwei 200er-Noten und drei 100er-Noten und diese wiesen eine Kontamination mit Kokain zwischen 4.59 und 4.80 auf. Werte von über 4.0 sind selten und deuten auf eine extrem starke Kontamination hin. Eine solche Kontamination von Noten in dieser Grösse weist auf direkten Kontakt mit Betäubungsmitteln hin (vgl. E. 3.2.3.1 und E. 3.2.3.3 hiervor).