Dafür kämen meist nicht in der Schweiz wohnhafte Personen zum Einsatz, welche bereit seien, für einen kleinen Lohn das nötige Risiko einzugehen. Sender und Empfänger blieben meist anonym und agierten aus dem Verborgenen (Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 5. Dezember 2022, S. 1 f.). 3.2.3.2. Am 17. Oktober 2022 wandte sich der Beschwerdeführer an die Kantonspolizei Aargau und hielt fest, das Geld stamme aus seiner Erwerbstätigkeit in Albanien sowie aus seinem familiären Umfeld. Er habe es bei sich gehabt, weil er nach einem Fahrzeug Ausschau gehalten habe. Er lebe bei einem Kollegen in Z. als Tourist (Schreiben vom 17. Oktober 2022, S. 1 ff.).