In Ausnahmefällen liege der Wert max. bei 1.0. Ein Wert von über 4.0 sei selten und deute auf eine extrem starke Kontamination sämtlicher sichergestellter Banknoten hin. Weiter sei die Kontamination von Noten in dieser Grösse höchst unwahrscheinlich bzw. deute auf direkten Kontakt mit Betäubungsmitteln hin. Es bestehe der Verdacht, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen "Drogen-Läufer" handle. Diese würden von Drogenhändlern damit beauftragt, risikobehaftete Transporte auszuführen. Dafür kämen meist nicht in der Schweiz wohnhafte Personen zum Einsatz, welche bereit seien, für einen kleinen Lohn das nötige Risiko einzugehen.