2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt zur Begründung des Beschlagnahmebefehls fest, der Beschwerdeführer sei am 4. Oktober 2022 von der Kantonspolizei Aargau angehalten und einer Personenkontrolle unterzogen worden. In seinen Effekten sei Bargeld in Höhe von Fr. 12'000.00 festgestellt worden. Der am Notengeld durchgeführte Drogenschnelltest habe ein positives Ergebnis auf Kokain/Heroin ergeben. Die Begutachtung des Geldes durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) habe einen erheblichen Kontaminationswert von Kokain zwischen 4.12 bis 4.80 ergeben.