Ob bzw. zu welchem Teil es ihm wirklich gehört, bleibt somit offen. Demnach ist fraglich, ob er zur Beschwerdeerhebung legitimiert ist. Da die Beschwerde ohnehin abzuweisen ist, kann dies aber offen bleiben. -4- 1.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat über ein selbstständiges Einziehungsverfahren nicht verfügt, weshalb auf das Rechtsbegehren Ziff. 3 mangels Anfechtungsobjekt nicht einzutreten ist. Dieser Antrag ist bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zu stellen. Die übrigen Eintretensvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass.