2022 hätte ihm bewusst sein sollen und müssen, dass auch der Beschuldigte 1 nicht von vorherein als Unfallverursacher auszuschliessen ist, auch wenn die Beschuldigte 2 die Schuld angeblich am Unfallort auf sich genommen hat. Schon deshalb, weil der Beschwerdeführer das Strafantragsformular betreffend den Beschuldigten 1 ausgefüllt hat und zudem anwaltlich beraten war, kann er sich nicht darauf berufen, dass er ihn nicht als Täter in Betracht gezogen habe. Im Übrigen macht der Beschwerdeführer denn auch selbst nicht geltend, dass nicht auf das Stellen eines Strafantrags verzichtet wurde.