In einem Fall wie dem vorliegenden, bei welchem mehrere Personen an einem Unfall beteiligt gewesen sind und das Tatgeschehen noch nicht vollumfänglich geklärt wurde, wäre grundsätzlich vorerst einmal gegen alle möglichen Beteiligten Strafantrag zu stellen. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers in der Beschwerde vom 21. Dezember - 12 -