Die involvierten Schulangehörigen gingen davon aus, dass die beiden im Haushalt lebenden Kinder unter der Gewalt zwischen der Mutter und dem Vater leiden würden. Es sei jeweils unklar, wann die Situation ein nächstes Mal eskaliere, was für die Kinder zu bedeuten habe, dass sie psychischen Belastungen wie Angst, Mitleid und Hilflosigkeit ausgesetzt seien. Die Mutter habe der Schulleitung am 27. September 2021 mitgeteilt, dass sie Angst vor ihrem Ex-Partner habe und versuche, eine neue Wohnung für sich und die Kinder zu finden. Daraufhin habe ihr die Schulleitung geraten, in das Frauenhaus zu gehen (UA act. 11).