Die Schulpflege Q. habe in der vom Beschuldigten unterzeichneten Gefährdungsmeldung vom 5. Oktober 2021 wiedergegeben, dass der Beschwerdeführer anlässlich des erwähnten Standortgesprächs verbal laut geworden sei und auf die anwesenden Personen derart bedrohlich gewirkt habe, dass diese auch Stunden später noch Angst gehabt hätten. Weiter habe die Schulpflege Q. ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit der Situation überfordert gewesen und es habe keine nennenswerten Gründe gegeben, welche die verbale Eskalation des Beschwerdeführers hätten rechtfertigen können. Der Beschwerdeführer habe zudem während des Gespräches nach Alkohol gerochen.