Ex-Partner habe, dass der Beschwerdeführer am Gespräch vom 20. September 2021 auf die meisten Anwesenden so bedrohlich gewirkt habe, dass man auch ein paar Stunden später Angst gehabt habe, und dass die Mutter bemüht sei, ihre Kinder zu schützen, klar sei, dass gemäss der Beschuldigten der Beschwerdeführer derjenige sein solle, der Gewalt ausübe – sowie mit der (seiner Ansicht nach) unwahren Aussage, sie habe bei ihm den (noch vom Vorabend vorhandenen?) Alkohol trotz ihrer Hygienemaske gerochen, gegenüber dem Schulpflegepräsidenten und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Aarau eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt.