Schliesslich habe das Gespräch abgebrochen werden müssen. Zu Beginn der Sitzung habe ihn die Schulleitung auf die an der Schule geltende Maskenpflicht hingewiesen, worauf er ihr mit Nachdruck und die Distanz nicht mehr wahrend klargemacht habe, dass sie ihm gar nichts zu sagen habe. Die Schulleitung habe den (noch vom Vorabend vorhandenen?) Alkohol trotz ihrer Hygienemaske gerochen. Die involvierten Schulangehörigen gingen davon aus, dass die beiden im Haushalt lebenden Kinder unter der Gewalt zwischen der Mutter und dem Vater leiden würden.