Ausweislich der Untersuchungsakten hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau nach Eingang der Strafanzeige des Beschwerdeführers vom 22. Dezember 2021 der Polizei keinen Auftrag zu ergänzenden Ermittlungen erteilt. Vielmehr ersuchte sie lediglich den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. April 2022, ihr bis Ende April 2022 eine Bestätigung der Luzerner Psychiatrie einzureichen, aus welcher hervorgeht, um welche Uhrzeit der Atemalkoholtest am 20. September 2021 genau durchgeführt wurde (Untersuchungsakten [UA] act. 19).