4.2. Über eine der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers bzw. dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren auszurichtende Entschädigung wird die am Ende des Verfahrens zuständige Instanz zu entscheiden haben (Art. 135 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 7. Dezember 2022 aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] -9- Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)