Sollte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das Verfahren übernehmen (bzw. bereits übernommen haben), was angesichts der in der Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. Januar 2023 erwähnten telefonischen Vorbesprechung und der von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten genannten zu prüfenden weiteren Untersuchungshandlungen durchaus möglich erscheint, ist davon auszugehen, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Beschleunigungsgebot kann unter diesen Umständen nicht als hinreichender sachlicher Grund angesehen werden, welcher für eine Abtrennung des gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahrens vom Verfahren ST.2021.4203 aus-