Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Fäusten gegen den Kopf von C. geschlagen zu haben, so dass dieser bewusstlos zu Boden gegangen sei. Der Beschwerdeführer habe anschliessend auf den am Boden liegenden C. eingetreten (vgl. etwa betreffend den Beschuldigten Verfügungen des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2021 S. 3 und vom 22. Dezember 2021 S. 4, delegierte Einvernahme vom 9. Dezember 2021 S. 3 und Eröffnung Festnahme vom 20. Januar 2022 S. 1 f.; betreffend den Beschwerdeführer Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 17. Oktober 2021 S. 3 f.). -7-