2.3. Mit Beschwerdeantwort verweist die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten auf ihre Ausführungen in der angefochtenen Verfügung und ergänzt, dass gegen den Beschwerdeführer zwischenzeitlich ein weiteres Strafverfahren wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung (begangen am 6. Januar 2023) eröffnet worden sei. Mit Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. Januar 2023 betreffend das Verfahren ST.2021.4203 sei sie zur Übernahme dieses neuen Verfahrens ersucht worden. Es handle sich um ein Verfahren mit vier Beschuldigten, womit nun zu prüfen sei, welche Untersuchungshandlungen noch vorzunehmen seien.