2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt in der angefochtenen Verfügung zusammengefasst aus, dass im Verfahren ST.2021.4203 dem Beschuldigten und vier weiteren Personen vorgeworfen werde, sich im Zusammenhang mit der tätlichen Auseinandersetzung vom 14. Oktober 2021 strafbar gemacht zu haben. Bei mehreren beschuldigten Personen seien weitere Tatvorwürfe in das Verfahren ST.2021.4203 aufgenommen worden, welche weitgehend abschlussreif hätten untersucht werden können.