3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 16. Dezember 2022 Beschwerde gegen diese ihm am 8. Dezember 2022 zugestellte Verfügung und stellte die folgenden Anträge: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 7. Dezember 2022 im Verfahren STA4 ST.2021.4203 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)." 3.2. Mit Eingabe vom 19. Januar 2023 erstattete die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -3-