3.2. 3.2.1. Gemäss der Staatsanwaltschaft Baden steht fest, dass der Beschuldigte am späten Abend des 29. April 2021 Kokain und Alkohol und am frühen Morgen des 30. April 2021 eine halbe Pille des Psychopharmakons Z. konsumiert hat. Über einen Zeitraum von fünf Stunden, letztmals am April 2021 um 12:00 Uhr, hat er zweieinhalb weitere Pillen Z: eingenommen (vgl. auch Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 2. Mai 2021 Fragen 24 ff., UA Dossier Zur Sache). Die Staatsanwaltschaft Baden ging davon aus, dass dieser Substanzkonsum beim Beschuldigten zu einer Psychose mit Wahnvorstellungen führte, in deren Rahmen er glaubte, dass in der Nachbarswohnung Schüsse gefallen seien.