1.2. Der Beschwerdeführer hat sich im Verfahren gegen den Beschuldigten am 30. April 2021 als Privatkläger konstituiert (Strafantrag in den Untersuchungsakten [UA], Dossier zur Sache). Er wehrt sich gegen die Einstellung des Strafverfahrens betreffend den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 StGB, welcher den Schutz der staatlichen Autorität vor Angriffen auf einzelne staatliche Funktionen bzw. den Schutz der physischen Integrität und der Freiheit der Amtsträger bezweckt (HEIMGARTNER in: NIGGLI/W IPRÄCHTIGER [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N 2 zu Vor Art. 285 StGB).