" 1. Es sei die (Teil-) Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. Dezember 2021 betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gegen C. (ST.2021.3070) aufzuheben. 2. Es sei die Staatsanwaltschaft Baden anzuweisen, das Strafverfahren betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gegen den Beschwerdegegner wieder aufzunehmen.