2. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte das im Nachgang zum Polizeieinsatz vom 30. April 2021 eröffnete Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung sowie Irreführung der Rechtspflege mit Verfügung vom 14. Dezember 2021 ein. Die Einstellungsverfügung wurde am 16. Dezember 2021 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Gegen die ihm am 22. Dezember 2021 zugestellte Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Januar 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: