1. C. (Beschuldigter) wählte am 30. April 2021 von seinem (ehemaligen) Wohnort in V. aus die Notrufnummer der Kantonalen Notrufzentrale des Kantons Aargau und meldete, dass in der Nachbarswohnung Schüsse gefallen seien. Der Notruf löste ein grösseres Polizeiaufgebot aus, in dessen Rahmen der Beschuldigte nach der Dienstwaffe von Polizist A. (Beschwerdeführer) gegriffen bzw. zumindest mit den Händen gegen die Dienstwaffe geschlagen haben soll.