, insbesondere Frage 59) - Schlusseinvernahme des Mitbeschuldigten vom 1. März 2019, in Anwesenheit der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers mit der Möglichkeit Ergänzungsfragen zu stellen (Ordner 4.4, act. 248 ff., insbesondere Frage 31), - Einvernahme des Mitbeschuldigten vom 4. Dezember 2020, in Anwesenheit der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers mit der Möglichkeit Ergänzungsfragen zu stellen (Ordner 4.4, act.