, insbesondere Frage 52), - Einvernahme des Mitbeschuldigten vom 2. Mai 2018, in Anwesenheit der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers mit der Möglichkeit Ergänzungsfragen zu stellen (Ordner 4.4, act. 49 ff., insbesondere Frage 59) - Schlusseinvernahme des Mitbeschuldigten vom 1. März 2019, in Anwesenheit der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers mit der Möglichkeit Ergänzungsfragen zu stellen (Ordner 4.4, act.