- Schlusseinvernahme des Beschwerdeführers vom 27. März 2018, in Anwesenheit des Mitbeschuldigten mit der Möglichkeit Ergänzungsfragen zu stellen (Ordner 4.2, act. 199 ff., insbesondere Frage 57), - Einvernahme des Mitbeschuldigten vom 24. April 2017, in Anwesenheit der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers (Ordner 4.3, act. 1 ff.), - Einvernahme des Mitbeschuldigten vom 21. Dezember 2017, in Anwesenheit der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers mit der Möglichkeit Ergänzungsfragen zu stellen (Ordner 4.3, act.