Einige der gemäss Anklageschrift vorgeworfenen Delikte sollen durch die Mitbeschuldigten unabhängig voneinander begangen worden sein. In Bezug auf die Vorwürfe (mitunter ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Unterlassen der Buchführung) rund um die I., für welche der Mitbeschuldigte (zunächst als faktisches und später) als formelles Organ und der Beschwerdeführer (gemäss Anklage) als faktisches Organ amtete, besteht aber ein enger zeitlicher, räumlicher und sachlicher Zusammenhang. Der einzelne Tatbeitrag und die Rolle des Beschwerdeführers wie auch des Mitbeschuldigten werden in der Anklageschrift klar umschrieben.