Auch die Kantonale Staatsanwaltschaft macht geltend, dass die Straftaten grundsätzlich unabhängig voneinander beurteilt werden könnten. Vorliegend wurde das Verfahren gemeinsam geführt, es wurden aber zwei separate Anklageschriften eingereicht. Einige der gemäss Anklageschrift vorgeworfenen Delikte sollen durch die Mitbeschuldigten unabhängig voneinander begangen worden sein.