Der eingereichte ärztliche Bericht datiere aus dem letzten Jahr und sei in spanischer Sprache abgefasst. Den Behörden sei der Wohnort des Beschwerdeführers seit längerer Zeit nicht mehr bekannt und er werde auch weiterhin nicht offengelegt, so dass auch nicht geprüft werden könne, ob eine Anreise überhaupt möglich sei. Beim Verfahren handle es sich um einen grösseren Wirtschaftsstraffall mit mehr als 30 Ordnern Verfahrensakten. Die vorgeworfenen Handlungen würden sich auf die Jahre 2015/2016 beziehen.