1.2. Vorliegend wurde die Hauptverhandlung am 30. November 2022, 08:00 Uhr, eröffnet und nach einer kurzen Unterbrechung von 08:24 Uhr bis 08:45 Uhr, während welcher über die Verfahrenstrennung beraten und diese beschlossen wurde (vgl. Protokoll, S. 6), nur noch mit dem Mitbeschuldigten fortgeführt, nachdem festgestellt worden war, dass der Beschwerdeführer nicht zur Verhandlung erschienen ist. Der angefochtene Beschluss wurde den Parteien anlässlich der Hauptverhandlung ausgehändigt. Somit erfolgte der Trennungsbeschluss formell gesehen nach Eröffnung bzw. während der Hauptverhandlung.