Das Urteil vom 1. Dezember 2022 sowie der Beschluss über die Verfahrenstrennung vom 30. November 2022 wurden durch den Mitbeschuldigten, soweit dem hiesigen Gericht bekannt, nicht angefochten. -4- 3. 3.1. Der Beschwerdeführer liess mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 Beschwerde gegen den der amtlichen Verteidigerin am 30. November 2022 ausgehändigten Beschluss erheben und liess die folgenden Anträge stellen: " 1. Der Beschluss des Bezirksgerichts Zofingen vom 30. November 2022 sei aufzuheben.