2.3.2. Mit Urteil der Vorinstanz vom 1. Dezember 2022 wurde der Mitbeschuldigte hinsichtlich des versuchten Betrugs (Anklageziffer 1.2), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Anklageziffer 3 teilweise) und des Betrugs (Anklageziffer 6) freigesprochen und hinsichtlich der mehrfachen Urkundenfälschung (Anklageziffern 1.1 und 5), der Unterlassung der Buchführung (Anklageziffer 2), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Anklageziffer 3) und der Misswirtschaft (Anklageziffer 4) schuldig gesprochen und dafür zu 22 Monaten Freiheitsstrafe unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs verurteilt.