2.2. 2.2.1. Mit Eingabe vom 29. November 2022 (gemäss Vorinstanz per E-Mail und gemäss Akten per Fax) liess der Beschwerdeführer ein Gesuch um Verschiebung der Hauptverhandlung stellen. 2.2.2. Mit Verfügung des Präsidenten der Vorinstanz vom 29. November 2022 wurde das Verschiebungsgesuch des Beschwerdeführers abgewiesen.