2. 2.1. Mit Vorladung des Präsidenten der Vorinstanz vom 24. August 2022 wurde der Beschwerdeführer auf den 30. November 2022, 08:00 Uhr, und auf den 1. Dezember 2022, 08:00 Uhr, zur Hauptverhandlung vorgeladen. Die Zustellung der Vorladung an die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers erfolgte am 30. August 2022. Zusätzlich wurde die Vorladung am tt.mm.jjjj öffentlich im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. -3-