2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 und den Auslagen von Fr. 37.00, zusammen Fr. 837.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und im entsprechenden Umfang mit der von ihr geleisteten Kostensicherheit verrechnet. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)