1.3. Die Beschwerdeführerin brachte mit Strafanzeige vom 20. Oktober 2022 im Wesentlichen vor, dass der Beschuldigte als Notar E. und F. beim Kauf der besagten Liegenschaft über bestehende, die jeweilige Eigentümerschaft betreffende Rechtsstreitigkeiten nicht richtig informiert bzw. getäuscht habe. Als Folge dieser arglistigen Täuschung seien E. und F. – als neue Eigentümer der besagten Liegenschaft – in die hängigen Rechtsverfahren mit ihr als Gegenpartei eingetreten.