1. Die Beschwerdeführerin erstattete mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Baden gegen den Beschuldigten wegen Betrugs (Art. 146 StGB) und allenfalls weiterer Straftatbestände. Sie beantragte (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten) die Eröffnung eines Strafverfahrens und erklärte, sich als Straf- und Zivilklägerin zu konstituieren. Die Bezifferung einer Zivilforderung behielt sie sich vor.