3.3. Mit undatierter Eingabe (Postaufgabe: 30. Januar 2023) teilte der Einleger mit, dass er lediglich eine Stellungnahme habe abgeben wollen und er das Beschwerdeverfahren "stoppen" wolle. Seine Absicht sei es gewesen, sich zu verteidigen, er habe dies jedoch am falschen Ort gemacht. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: