2. Mit (schriftlichen) Verfügungen vom 30. November 2022 bestätigte die Staatsanwaltschaft Muri Bremgarten sowohl die bereits mündlich erfolgte Eröffnung der Strafuntersuchung wie auch die mündliche Anordnung der Blut- und Urinprobe sowie der ärztlichen Untersuchung. 3. 3.1. Mit undatierter Eingabe (Postaufgabe: 9. Dezember 2022) wandte sich der Einleger an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und machte geltend, er sei nicht unter Einfluss von Drogen gestanden und der Arzt im Spital habe ihm nach einigen Tests bestätigt, dass er fahrtüchtig gewesen sei. Er plädiere deswegen auf nicht schuldig.