1. Der Einleger wurde anlässlich einer Verkehrskontrolle am 28. November 2022 in Benzenschwil angehalten. Aufgrund von Anzeichen auf Betäubungsmittelkonsum (zittrig, flatternde Augenlider) wurde ein Drugwipe-Test durchgeführt, der positiv auf THC und Benzodiazepine anschlug. Daraufhin wurde dem Einleger mündlich die Eröffnung einer Strafuntersuchung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand i.S.v. Art. 91 Abs. 2 SVG eröffnet. Überdies ordnete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mündlich eine Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung an.