Einvernahmeprotokoll Beschwerdeführer vom 26. August 2022, Fragen 34, 35, 58 und 63) und zwar "stark", "mit den Fäusten" "ins Gesicht" (Einvernahmeprotokoll Beschwerdeführer vom 17. Oktober 2022, Fragen 18, 20 und 23), wobei es aufgrund der derzeitigen Aktenlage primär dem Pfeffersprayeinsatz von C. zu verdanken ist, dass es zu keiner gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen ist ("Ich kann nicht garantieren, dass ich ihn nicht geschlagen hätte […] Es wäre zwischen uns eskaliert" [vgl. Hafteröffnungseinvernahme Beschwerdeführer vom 26. August 2022, Frage 7]; vgl. auch Protokoll Haftverhandlung vom 11. Oktober 2022, S. 2;