4.3.3.2. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht ein dringender Tatverdacht hinsichtlich mehrerer (Gewalt-)Delikte (vgl. E. 4.2. hiervor). Die Delikte stehen überwiegend im Zusammenhang mit D. und ihrem Partner (Vorabstellungnahme von Dr. med. G. vom 12. Oktober 2022, S. 11), wobei der Beschwerdeführer Gefühle für D. hegt (Einvernahmeprotokoll Beschwerdeführer vom 17. Oktober 2022, Fragen 68 und 69; Vorabstellungnahme von Dr. med.