4.3.3. 4.3.3.1. Gemäss Strafregisterauszug vom 26. August 2022 wurde der Beschwerdeführer mit Strafbefehlen der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 19. Februar 2019 und 6. November 2019 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Beschimpfung sowie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 3. August 2020 wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und versuchter Nötigung verurteilt. Der Beschwerdeführer ist folglich bereits mehrfach einschlägig wegen Gewaltdelikten und Drohungen vorbe-