3. Dem Beschwerdeführer wird im Wesentlichen vorgeworfen, C. mehrfach beschimpft und mit dem Tod bedroht zu haben, sowie ihn anlässlich eines Treffens im Juni 2022 mehrfach mit den Fäusten gegen den Kopf und den Oberkörper geschlagen zu haben. Weiter soll der Beschwerdeführer D., die Partnerin von C., an welcher der Beschwerdeführer Interesse gezeigt habe, am 29. Juli 2022 mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Als der zufällig anwesende E. habe intervenieren wollen, sei der Beschwerdeführer auf diesen zugegangen und habe ihm mehrere Faustschläge gegen den Kopf verpasst. Dabei habe sich E. erhebliche Verletzungen zugezogen.