Auch wies der Beschwerdeführer richtigerweise darauf hin, dass sich jedes Medium und jeder Journalist jeweils mit dieser Frage auseinandersetzen müsse. Dass der Beschuldigte diese Frage in guten Treuen im Sinne des Beschwerdeführers hätte beantworten müssen, lässt sich aber nicht feststellen. - 18 -