Festzustellen ist aber weiter, dass in besagter Anklage L. sowie unter anderem dem Beschwerdeführer zum Nachteil der E., einer nicht nur bekannten, sondern in der Schweiz auch sehr bedeutenden und populären Bankengruppe, diverse Vermögensdelikte vorgeworfen wurden. Derartige Vorkommnisse in der Finanzbranche sind von grosser gesellschaftspolitischer Bedeutung, ist der Finanzplatz Schweiz doch weltweit bekannt und rühmt - 16 -