Weil es sich bei ihm und den anderen Angeklagten nicht um Personen der Zeitgeschichte handle, habe die Staatsanwaltschaft des Kantons C. am 12. März 2018 und 27. Mai 2019 die nötigen Anordnungen erlassen, um die Namen der Angeklagten vor vorverurteilenden Berichten in den Medien zu schützen. Auch in den Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft des Kantons C. vom 3. November 2020 und des Bezirksgerichts C. vom 6. November 2020 und vom 13. April 2022 (zum Strafurteil vom M) seien die Namen der Angeklagten bzw. Verurteilten nicht genannt worden (Ziff. 12 a).