Auch in sogenannten Sensationsfällen bestehe ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nur hinsichtlich einer allfälligen Verhaftung des Tatverdächtigen oder einer allfälligen Aufklärung eines Verbrechens, nicht aber hinsichtlich der Frage, wer der "Täter" sei, was vor allem in der deutschen Praxis verkannt werde. Bei solchen Überlegungen möge die wenig geglückte Rechtsfigur der "Person der Zeitgeschichte" mitspielen. Offenbar werde vielfach angenommen, ein schwerer Straffall sei ein Ereignis der Zeitgeschichte und wer darin verwickelt sei, werde zur Person der Zeitgeschichte und damit in Bezug auf Bildpublikation und Namensnennung "vogelfrei".