6.3.3. Der Beschwerdeführer hielt dem mit Beschwerde entgegen, dass eine identifizierende Gerichtsberichterstattung – auch im Rahmen einer Art "Prozessvorschau", um die es hier gehe – nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sei (Ziff. 10, mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).