Dass er Teil des Strafverfahrens gewesen sei, sei schon vorher öffentlich gewesen. Wenn die "G." im ganzen Verfahren involviert gewesen sei, sei es naheliegend, dass auch der Beschwerdeführer als ihr Präsident ins Visier der Behörden rücke. Es sei Aufgabe der Medien, die Öffentlichkeit über Ereignisse der Zeitgeschichte zu informieren. Es habe sich um einen Prozess immensen Ausmasses gehandelt. Von daher - 13 -